Einigung statt Streit, verbindliche Vereinbarungen statt lange Prozesse, Harmonie statt Zerwürfnisse, Zukunft statt Vergangenheit, Schlaf statt Wachkoma, Lebensfreude statt Magengeschwüre …
Mediation schafft die Möglichkeit, unterschiedliche Meinungen, Streitpunkte, Positionen und Differenzen außergerichtlich zu bereinigen.
Denken Sie in Alternativen.
Das spart Zeit, Kosten und Nerven!Beispiele für Mediation
Familie
Erbschaft, Testament, Vermögensaufteilungen, Wohnrechte, Einmischungen …
Scheidungen: Vermögensaufteilung, Kinderbesuchsrechte, Scheidungsfolgen …
Schule, Beleidigungen, Partnerschaftsprobleme, Geschwister …
Wohnen, Nachbarschaft, Immobilien, Umwelt
Wohnrechte, Baurechte, Servitute, Mietverträge, Kaufverträge, …
Lärm, Umwelteinflüsse, Bäume und Sträucher, Bosheiten, Behinderungen …
Großbauvorhaben, Straßen, Stromleitungen, Wasser, …
Unternehmen, Wirtschaft
Innerbetriebliche Diskussionen und Veränderungen; Führungsstruktur, Aufbauorganisation, …
Außerbetrieblich: Verträge, Lieferungen und Leistungen, Bauvorhaben, Widmungen, …
Persönlich: Karriere, Mobbing, Schuldzuweisungen, Kündigungen und Entlassungen, …
Betriebsübergaben: Renten, Vermögensfeststellungen und Aufteilungen, Organisationsveränderungen, …
Freundeskreis
Vereinsstreitigkeiten, Urlaube, Trennungen, Schenkungen, Schäden, Sport …
Verträge
Vertragsstreitigkeiten, Vertragsauslegungen, Miete, Pachtverträge, Kaufverträge, Gewährleistung, Versicherungen, Schadenabwicklungen, Konsumentenschutz
Details der Mediation
Möglichkeiten der Mediation
Mediation schafft die Möglichkeit, einen Konflikt außergerichtlich auf freiwilliger Basis und im persönlichen Gespräch mit Hilfe einer neutralen Person (Mediator) eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen, indem die Konfliktparteien eigene Entscheidungen und Lösungen miteinander entwickeln und beschließen.
Ziel der Mediation
Freiwillige Vereinbarung einer, von den Konfliktparteien selbst erarbeiteten, durch Konsens gefundene und in Eigenverantwortung akzeptierte, annehmbare Regelung für die Zukunft, die den Bedürfnissen und Interessen beider/aller Parteien entspricht.
Dabei werden, im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren, nicht nur rein rechtliche Aspekte beachtet, sondern es stehen vielmehr die Interessen und nicht die Positionen, Rechtsstandpunkte oder die Macht der Beteiligten im Vordergrund.
Alle Konfliktparteien sollen aus einer „win-win-Situation“ profitieren, ohne dass es Verlierer oder Sieger gibt.
Weiters soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass die getroffenen Vereinbarungen aufgrund der fairen Erörterung der Interessen auch eingehalten werden, und allfällig notwendige Nachjustierungen erleichtert werden.
Es wird empfohlen, die getroffenen Regelungen und Vereinbarungen nach Beiziehung eines Rechtsbeistandes vertraglich oder durch einen Vertrag, Notariatsakt oder durch Gerichtsbeschluss abzusichern.
Eine Konfliktpartei kann sich nicht vertreten lassen.
Voraussetzungen für eine Erfolg versprechende Mediation
- absolut freiwillige Teilnahme aller Beteiligten am Mediationsprozess;
- Interesse, an der gemeinsamen, außergerichtlichen Lösung des Konfliktes;
- der Wille, aktiv und konstruktiv mitzuwirken;
- Bereitschaft aller Konfliktparteien, alle sachlichen Daten und/oder relevanten Fakten zur Verfügung zu stellen. Am Beginn der Mediation müssen alle Beteiligte über die gleichen Informationen verfügen.
- Alle Beteiligten müssen die Möglichkeit und Fähigkeit haben, Interessen, Bedürfnisse und Wünsche darzulegen, auszudrücken und zu vertreten.
- Der Bedarf an Beratung, insbesondere in rechtlicher Hinsicht, kann durch Beiziehung eines Rechtsberaters erfolgen bzw. wird ausdrücklich empfohlen.
- Vertraulichkeit, Fairness und Respekt aller Beteiligten
- Zeit: ausreichend Zeit, um eine zufriedenstellende und für alle Beteiligen akzeptable Lösung zu entwickeln.
Ablauf der Mediation
Die Mediation verläuft in einzelnen, aufeinander aufbauenden Schritten.
Der Mediationsprozess kann von jedem einzelnen am Mediationsprozess Beteiligten jederzeit beendet werden; daher kann vom Mediator/von der Mediatorin auch keine Erfolgsverbindlichkeit erwartet werden.
Nach der Kontaktaufnahme und dem Erstgespräch beginnt die Prämediative Phase. Dabei wird geprüft, ob Mediation das geeignete Mittel sein kann, um den Konflikt zu lösen. Weiters werden organisatorische Punkte (Zeit, Dauer, Ort …), Grundregeln / Verhaltensregeln und die wesentlichen Gesprächspunkte erarbeitet.
Die Prämediative Phase endet, sobald die Parteien übereingekommen sind, den Konflikt durch Mediation zu lösen, mit einer schriftlichen Mediationsvereinbarung. Danach beginnt die Mediation i.S. d. § 17 ZivMediatGes.
In der mediativen Phase werden Problemfelder zur Sprache gebracht und zukunftsorientierte Lösungsvorschläge durch die Auftraggeber erarbeitet.
Nach Willensübereinstimmung kann ein Vertragsentwurf erstellt werden, der von Beratern der Konfliktparteien geprüft werden soll. Danach kommt es zum Vertragsabschluss und zur Umsetzung der Vertragsinhalte durch die Parteien.
Die Mediation endet, wenn eine der Parteien oder der Mediator erklärt, sie nicht mehr fortsetzen zu wollen, oder ein Ergebnis erzielt wurde und alle Beteiligten die Mediation für beendet erklären.
Die Mediation endet, wenn ...
Rücktritt, Ende der Mediation
Jede Konfliktpartei und auch der Mediator können jederzeit, ohne Angabe von Gründen, den Mediationsprozess beenden bzw. vom Vertrag zurücktreten. Dazu bedarf es einer formlosen, schriftlichen Mitteilung an den Mediator/die Mediatorin bzw. vom Mediator/ von der Mediatorin an die Konfliktparteien.
Verschwiegenheit, Vertraulichkeit
Der Mediator/ die Mediatorin, die Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung oder bei Abbruch der Mediation.
Der Mediator/die Mediatorin darf Berichte, Gutachten oder sonstige schriftliche Äußerungen an Dritte nur aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen oder mit Zustimmung aller Auftraggeber aushändigen.
Fristenhemmung
Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.
Die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass die Hemmung auch andere zwischen ihnen bestehende Ansprüche, die von der Mediation nicht betroffen sind, umfasst.
Betrifft Mediation Rechte und Ansprüche aus dem Familienrecht, so umfasst die Hemmung auch ohne schriftliche Vereinbarung sämtliche wechselseitigen oder von den Parteien gegeneinander wahrzunehmenden Rechte und Ansprüche familienrechtlicher Art, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Ruhen von laufenden Verfahren
Die Parteien verpflichten sich, vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten laufenden Verfahren ruhen zu lassen und bis zur Beendigung der Mediation kein neues Verfahren anzustrengen oder zu beginnen.
Honoraranspruch, Kosten, Aufwendungen
Der Mediator/die Mediatorin hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch die Auftraggeber (Konfliktparteien).
Die Höhe des Honorars wird am Beginn der Mediation vereinbart und in einem eventuell folgenden schriftlichen Vertrag oder in einem gesonderten Vermerk aufgenommen.
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